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Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, verleiht Nikolaus (Claus)
Storck, Untertan und Getreuer des Klosters auf dem Giebelrain (ufm
Giebelrein), ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1651-1660
1660 November 29
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben in unser statt Fuldt den neun undt zwantzigsten Novembris im sechszehenhundert undt sechzigsten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Joachim [von Gravenegg], Abt von Fulda, verleiht Nikolaus (Claus) Storck, Untertan und Getreuer des Klosters auf dem Giebelrain (ufm Giebelrein), dessen Frau Elisabeth sowie ihren Erben auf dessen Bitten hin die Hälfte der Äcker, die einst Georg (Jörg) Hergott bestellt (unter seinem pflug besessen) hat, sowie die Hälfte einer Wiese, die unten an der Weiherwiese (weyhers wießen) liegt und von seiner Behausung und dem Grundstück von Johann (Hanß) Folck eingegrenzt wird. Die Wiese bringt ungefähr fünf Wagen Heu Ertrag. Im folgenden wird die Lage des genannten Ackers genau beschrieben. Nikolaus Storck hat diese Grundstücke für die Geschwister seiner Frau, Johann (Hanßen), Adam, Johann (Hannßen), Anna und Margarete, alle hinterbliebene Kinder Georg Hergotts, gekauft, darüber hinaus die Hälfte eines weiteren Ackers mit Namen Sandacker (santacker). Das Kloster gibt ihm die genannten Äcker und Wiesen mit allen Rechten als Erblehen. Nikolaus Storck wird verpflichtet, die Grundstücke nicht aufzuteilen. Dafür müssen er, seine Hausfrau und seine Erben dem Kloster jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins geben, der sich aus anderthalb Talern, einem Böhmischen [Groschen], sechs Maß Korn, sechs Maß Hafer sowie der Verpflichtung zum Handdienst beim Burgwerk (burgkfriede) und weiterer Dienste, sobald danach verlangt wird und wie es nach Lehnrecht und Handlohn üblich ist, zusammensetzt. Sollten die genannten Grundstücke zum Verkauf kommen, besitzt das Kloster ein Vorkaufsrecht. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Joachims. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Joachim
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.