Kurfürst Philipp von der Pfalz und Graf Kraft (Crafft) zu Hohenlohe schließen zu Worms einen Vertrag, nachdem sich lange Zeit etliche Streitigkeiten, die teilweise noch von ihren Vorfahren herrühren, gehalten haben. Die einzelnen Klagestücke wurden von den Räten und Abgeordneten gesondert behandelt und sind nun in diesem Vertrag zusammengefasst: [I.] 18 Klagen Krafts gegen Philipp [-23v]: 1. Hohenlohe soll durch den pfalzgräflichen Schultheißen Rechtsbeihilfe bei der Schuldeintreibung erhalten. Der Pfalzgraf hatte sich auf seine Gerichts- und Vogteirechte zu Bretzfeld und Scheppach berufen und daher die Pfändung von Gülten verhindert. 2. Wenn Hohenlohe belegt, dass die Erben des Leibeigenen Wendel Lindacher (+) zu Bretzfeld ein Fasnachts- oder Weihnachtshuhn von einem Gut schulden, sei dies genehmigt. 3. Hohenlohische Leibeigene in der Pfalz sind Kraft grundsätzlich eine Leibsbede nach folgender Staffelung schuldig: 1 Gulden bei einem Vermögen von über 100 Gulden, ½ Gulden bei über 50, 1 Ort bei über 25 und 18 d. bei unter 25. Das Vermögen soll vor pfalzgräflichen Amtleuten beschworen werden. Im Betrugsfall wird der doppelte Beitrag und eine vom Pfalzgrafen festzulegende Strafe fällig. Vorausgegangen war ein Streit um Kunz von Ulm und andere sowie eine diesbezüglich zu Neuenstadt geschehene Abrede. 4. Die junge Seilerin (Saylerin) zu Brettach ist ein Bastard und steht daher dem Pfalzgrafen und nicht hohenlohischer Leibeigenschaft zu. 5. Für Wendel Dietzalt und Jakob Gottwald gilt oben genannte Leibsbede. 6. Der Schultheiß zu Bretzfeld darf als Vertreter des Pfalzgrafen beim Kelter und Weingarten am Lindelberg in der Bretzfelder Mark Gebote und Verbote bezüglich Wein erlassen. 7.-18. betreffen einen durch den Knecht zu Böhringsweiler (Beringerswiler) verwehrten Viehtrieb derer von Mainhardt zu "Thierbuhel", zum Holz und zum alten See; Lenntze zu Ammertsweiler (Amlingerswiler), dem Holz abgenommen wurde; die Gültpflicht der Bauern zu Scheppach nach Öhringen; Bede und Reißgeld von Armen zu [Langen-]Beutingen und Rulembach mit Äckern und Wiesen in Bretzfeld, Brettach und [Lehren-]Steinsfeld; die Schäferei zu Weißlensburg, welche die Schäferei zu Lindelberg, Schwöllbronn und Neudeck beeinträchtigt; die Veräußerung hohenlohischer Güter durch Arme zu Scheppach; einen Zoll unterhalb der Kelter im Weinsberger Tal, von dem die Öhringer für den Eigenbedarf befreit sind; einen Umgang zwischen Sindringen und Buche; die Wiese von Peter Keller zu Erlenbach an der Brettach und Eselsfurt in Adolzfurter Gemarkung, für die er Geld geben soll; das Aufgreifen der Ehefrau des Hans Kromer durch den Schultheißen zu Bretzfeld; hohenlohische Leibeigene zu Weinsberg, Neuenstadt und Möckmühl. Einige dieser Punkte ruhen vorerst, da teilweise weitere Erkundigungen benötigt werden. [...] [...] [II.] 16 Pfalzgräfliche Klagen gegen Kraft [23v-27v]: diese betreffen verweigerte Abgaben wie Leibsbede oder Leibshühner oder Zugehörigkeiten von Leibeigenen. Allgemein wird festgehalten, dass die Leibeigenschaft der Mutter folgt (Klagepunkt 2). Mehrfach wird auf die zuvor vereinbarte Höhe der Leibsbede verwiesen. Klagepunkt 7 bestimmt im Fall der Kinder (+) des Hans Gerber zu Ohrnberg (+), dass von dessen hinterlassenen Gütern zunächst die Schulden des Kraft von Hohenlohe zu begleichen sind, dann die Ausgaben des pfalzgräflichen Kellers zu bezahlen sind, welcher die Waisen aufgezogen hatte, und schließlich Verwandte der Kinder erben. Allgemein gilt für das Erben von Kindern und Kindeskindern das Recht des Reichs (Klagepunkt 11). Dem pfalzgräflichen Schultheißen zu Lampoldshausen wird seitens Hohenlohe Sicherheit und Geleit beim Sammeln von Bede und Leibshühnern zugesichert (Klagepunkt 16). Erwähnt werden als (vermeintliche) pfalzgräfliche Leibeigene: Kunz Weber von Ulm mit seiner Ehefrau, einer Tochter des Peter Schütz; Hans und Klaus Kohler zu Lampoldshausen; Wendel Weiß, Bürger zu Sindringen; Hans Schmidt und Adam Schanzenbach zu Lamboldshausen, Heinz Pfau zu Ingelfingen und Kinder; Klaus Fischer; Kunz Pfeiffer; Peter Kain von Möckmühl und dessen Ehefrau zu Öhringen. Betroffen sind ferner die Orte Öhringen, Sindringen und Lampoldshausen. [III.] 8 Pfalzgräfliche Klagen im Amt Neuenstadt [27v-28v]. 1.-7. betreffen die Leibsbede oder Zugehörigkeit von Hans Brunnengräber zu Neuenstadt, Kunz Stachel (Stahel) daselbst, Wegelin und seine Mutter, den freizulassenden Henslin Köhler (Koller Hennslin), Hans Mühl (Mulhanns) von Gochsheim, Georg Hilgarten und einen von Hans von Gemmingen [zu Guttenberg (?)] aufgesetzten Vertrag. 8. Thomas Schmied soll in seinem Erbfall zu Waldenburg seine bisher nicht geäußerten Erbansprüche per Rechtsgang vortragen. [IV.] 20 Weitere Klagen des Pfalzgrafen [28v-29v]. 1.-16. werden mündlich verhandelt und betreffen die Leibsbede zahlreicher namentlich genannter Leibeigener. 17. Der pfalzgräfliche Leibeigene Hans Schwarzenberger zu Neuenstein darf Leibsbede geben. 18. Wegen der Bedrückung des Schäfers zu Weißlensburg durch den hohenlohischen Schäfer zu Neudeck sollen ein Umgang und eine Einigung der Amtleute beider Seiten geschehen. 19. Bezüglich Heinrich Boxsperg besteht aufgrund des Tods kein Handlungsbedarf. 20. Ein Umgang zwischen Laubach (Lappach) und Langenbeutingen soll geschehen, falls dies noch nicht durch den Amtmann zu Weinsberg, Heinrich von Helmstatt, und dem hohenlohischen Diener Hans von Holtz geschehen ist. [V.] 13 Klagen des Pfalzgrafen betreffend Dörfer im Amt Weinsberg [29v-30v]. 1.-9. werden mündlich verhandelt und betreffen die Leibsbede und -hühner zahlreicher namentlich genannter, vor allem weiblicher Leibeigener. 10. Verkaufsverbote zu Laubach sind nichtig. 11. Für Dienste hohenlohischer Leibeigener zu Laubach sind weitere Erkundigungen nötig. 12. Dem Müller zu Scheppach, Hans Becker, und Wendel Hoffmann wird der Transport der Gülte nach Öhringen erlassen. 13. Der Müller zu Neuenstein hat, solange er dort mit Weib, Kind und Habe wohnt, die gleichen Verpflichtungen wie dortige Bürger. Die pfalzgräflichen Gerechtigkeiten bleiben aber der Pfalz vorbehalten. Bei einigen Punkten wird vermerkt, dass diese sich mit Klagepunkt I.3 erledigt haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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