Johann Ehinger von Pfaffenhofen [a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm], derzeit Bürgermeister zu Ulm, vermittelt als Schiedsrichter einen Vergleich zwischen dem Priester Johann Seitz, derzeit Kaplan an der St. Egidiuskapelle auf dem Grünen Hof in Ulm [abgegangen, Bereich Grüner Hof 1-2], auf der einen Seite sowie den Ulmer Bürgern Johann Khun und Matthäus Spengler auf der anderen Seite wegen eines Zinslehens in Aufheim ("Vffhain") [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm]. Diesem Vergleich haben Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Patronatsherren der Kapelle zugestimmt. Danach verbleibt das Zinslehen im Besitz der beiden Ulmer Bürger und ihrer Erben. Sie haben davon dem jeweiligen Kaplan an der Kapelle jährlich 2,5 Pfund Heller Ulmer Währung und 1 Muth Öl zu liefern. Bei Besitzerwechseln erhält der Kaplan von dem Abziehenden 1 böhmischen Groschen als Weglöse und von dem neuen Besitzer ebenfalls 1 böhmischen Groschen als Handlohn. Weitere Rechte an dem Zinslehen stehen den Kaplänen dagegen nicht zu. Die Kosten für den Streit sollen sich beide Parteien teilen. Diese erkennen den Schiedsspruch an und verpflichten sich zu seiner Einhaltung.