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Revers der Gemeinde, dass die Erlaubnis in den herrschaftlichen Waldungen gegen Bezahlung zu weiden, nicht als Berechtigung sondern als Gnade zu betrachten sei
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Revers der Gemeinde, dass die Erlaubnis in den herrschaftlichen Waldungen gegen Bezahlung zu weiden, nicht als Berechtigung sondern als Gnade zu betrachten sei