Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Michael (Micheln) Rosenberger das Schultheißenamt und die in der Stadt gelegene Herberge zu Oggersheim (Agerß-) für 10 Jahre verliehen hat. Michael soll dort eine Wirtschaft halten, dafür Behausung, Hof, Scheuern, Ställe und anderes Zubehör gebrauchen, und gebührlich Geld nehmen, "damit die gest gern zu ime slagen". Die Gebäude sind in gutem Wesen zu halten, Schäden an Dach, Trauf, Fenstern usw. soll der Inhaber auf eigene Kosten bessern. Von der Herberge soll er dem Pfalzgrafen jährlich 18 Gulden Zins zu St. Michaelstag [29.09.] geben und an den pfalzgräflichen Zollschreiber reichen. Im Schultheißenamt soll er Arme wie Reiche, Fremde wie Auswärtige, unparteiisch handhaben, jedem zu seinem Recht verhelfen, ein redlicher Richter und Teidinger sein und niemanden übervorteilen. Er soll keine Geschenke und nichts außer seinen Amtsgefällen annehmen. Michael hat die Versehung nach diesen Artikeln geschworen. Die Verleihung soll für 10 Jahre währen, danach behält sich der Pfalzgraf einen Widerruf vor. Wird Michael wegen "unredlichen dingen" während seiner Amtsführung angeklagt und kann diese nicht rechtfertigen, verwirkt er die Verleihung. Michael hat Bürgen für seinen jährlichen Zins in einer separaten Urkunde benannt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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