Anna Barth von Harthausen in der spethischen Herrschaft, Witwe des verstorbenen Hans Stainhardt, verkauft mit Bewilligung ihrer Herrschaft und Obrigkeit an ihren Sohn Christian Stainhardt ihren Hof und ihr Gut mit allem Zubehör, alles aneinander (Begrenzung: Michael Knupfer, Garten des Georg Buckh, Scheuer des Schultheißen Zacharias Guldin, gemeine Gasse). Dazu gehören folgende Stücke und Güter, welche Lehen und dem Gotteshaus Mariaberg gültpflichtig sind: 2 1/2 Mannsmahd (Begrenzung: Jakob Eiseles Baumgärtlein, Hans Guldin (?), langer Weg, Zacharias Guldin, Käufer) 3 Viertel Wiesen in den neuen Wiesen und 2 1/2 Mannsmahd in Gruoben 30 1/2 Jauchert Ackers im Ösch gegen Trochtelfingen 23 Jauchert im Ösch gegen Kettenacker 13 Jauchert im Ösch gegen Gammertingen alles laut Auszug aus dem Lagerbuch des Gotteshauses Mariaberg. Aus Hof und Gütlein gehen an das Gotteshaus Mariaberg als jährlicher Zins 10 Schilling, 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Fastnachtshenne, 1 junges Huhn, 60 Eier, 1 Mahdtag; das eine Jahr 1 Viertel Hanfsamen, das andere Jahr 1 Viertel Erbsen. In den Kauf gehören ferner 28 1/2 Jauchert Ackers, die Reithäcker genannt, die nicht ins Lehen gehören, sondern eigen sind und aus denen der Obrigkeit der Zehnt geht, 2 1/2 (!) Roß mit Karren, Eggen, Pflug, Schiff und Geschirr, 1 Viertel der der Ausstellerin vorbehaltenen eigenen Wiese auf dem Weiher zu Gammertingen, die nicht in den Kauf gehört. Bei ihrer (der Ausstellerin) Beerbung soll der Käufer gegenüber seinen Geschwistern deshalb zunächst zurückstehen. Wemm die Aussteller etwas von den sich vorbehaltenen Gütern verkauft, steht dem Käufer das Vorkaufsrecht zu. Die Aussteller hat dem Sohn das Haus wesen geführt. Sie übernimmt dieses weiter bis Jakobi [1651]. Sie hat dafür von ihrem Sohn, dessen Weib und Kindern Unterhalt mit Speise, Trank, Bekleidung und Schuhwerk. Nach diesem Termin soll der Sohn ihr eine Leibrente (Leibgeding) geben: 2 Jauchert Ackers mit Korn, 1 Jauchert mit Hafer (bereits angesät), wobei der Sohn die erste Wahl und die Aussteller die zweite Wahl hat. Wenn sie mehrere Jahre in seiner Kost bleibt, erhält sie zur Verbesserung ihrer Leibrente 1 1/2 Jauchert Ackers mit Korn und 1 Jauchert mit Hafer, welche der Sohn auf seine Kosten bauen, schneiden, einfahren und dreschen muß. Wenn sie aber die Kost für sich selbst hat, muß er zu den 1 1/2 Jauchert Ackers mit Vesen und 1 Jauchert mit Hafer jährlich dazu liefern 2 Malter Vesen, 1 Malter Roggen, 1 Viertel Erbsen, 1 Viertel Weizen und 1 Viertel Musmehl, 1/2 Viertel Eier, 8 Pfund geläutertes Schmalz, 1 Viertel Salz und 2 Imri Koch- oder gestaufte Gerste. Die Aussteller behält sich auf Leberszeit vor eine Stubenkammer und eine Kammer oben im Haus, den hinteren Obert in der Scheuer samt Stall und den kleinen Stall im Haus. Wenn sie eigene Kost hat, soll sie in dem Krautgarten ein Krautbeet oder -land erhalten, auch 3 1/2 Wiesen in der neuen Wiese als Hanfgarten, 1/2 Mannsmahd Wiesen hinter der Kirche, welches in das Zinsgut gehört. Der Sohn soll solche im 2. Jahr mit Dung bessern und versehen. Er hat von den von der Ausstellerin sich noch vorbehaltenen eigenen Wiesen 1 Mannsmahd an der Fehla und auf dem Weiher zu Gammertingen die Nutznießung auf ihre Lebenszeit. Vom Obst im Garten steht der Ausstellerin ein Drittel zu, auch jährlich 2 Stücke Wachs halb und halb. Wenn die Ausstellerin eines Dienstmägdleins bedarf, soll der Sohn diesem das Essen geben, die Aussteller den Lohn. Das Rindvieh bleibt 3 Jahre beieinander und wird dann geteilt. Von der Kaufsumme die 598 Gulden Reichswährung und dieser Herrschaft Währung beträgt, hat der Sohn der Ausstellerin 10 Gulden geliehen und 100 Gulden gehen als seine Aussteuer und sein Heiratsgut ab, sodaß er noch 488 Gulden zu zahlen hat: 10 Gulden bar an Martini 1651 und dann ab Georgi 1652 jährlich 15 Gulden, nach ihrem Tod je 20 Gulden. Der Sohn übernimmt die Zahlung der Schulden, welche man der Obrigkeit und den Flecken (Harthausen) von diesem Zinsgut an Exstanze n und Gemeindeschulden zu entrichten hat. Diese Schuldzahlungen werden auf die Kaufsumme nicht angerechnt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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