Dänisch-Schaumburgischer Vertrag in dem das Kgr. Dänemark für den schaumburgischen Verzicht auf Erbansprüche an Schleswig, Holstein u. Störman der Grafschaft Schaum-burg 43.000 Rhein. Gl. in Raten in Hamburg zahlt. Bevollmächtigte des Grafen Otto v. Schaumburg waren: Der Hildesheimer Dompropst Eggert van Wenden und die Knappen Wilken Clengke, Lodewich van Velthemm u. Olrik van Landesberge. Graf Otto zu Holstein und Schaumburg verspricht für die Zahlung von 41.500 Rhein. Gl. auf seine Erbansprüche, die er nach dem Tode des Hzg. Adolf hatte, an den gen. Terri-torien zu verzichten. Graf Otto zu Holstein und Schaumburg u. seine Söhne Adolf, Erich u. Otto hinterlegen beim Rat der Stadt Hamburg einen Brief des Königs Christian von Dänemark, der über obengen. 41.500 Rhein. Gl. handelt, bis 14 Nächte nach dem kommenden Martinstag. Graf Otto zu Holstein und Schaumburg quittiert Kg. Christian den Erhalt der 1. Rate in Höhe von 3.500 Rhein. Gl.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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