Jörg Turner von Turnau (Thorner von Thornauwe) reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der seine Schlösser, Leute und Güter in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf will ihn und das Seine schirmen, sofern Jörg der Rechtsgang vor dem Fürsten und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Solange der Schirm währt, mag der Pfalzgraf auf eigene Kosten und unter Schadloshaltung Jörgs dessen Schlösser Nagelsberg und Niedernhall als Offenhäuser gebrauchen, doch nicht gegen den Erzbischof Adolf II. von Mainz und das Erzstift Mainz. Für in der Zeit des Schirmes erlittene Schäden ist der Pfalzgraf nicht zum Ersatz verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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