Christoph Ban zu Handschuhsheim verpflichtet sich, der kurpfälzischen Kirchengüterverwaltung von einem Haus daselbst, das er bisher als Leibgeding innehatte, nun aber um 43 Gulden zu Eigentum gekauft hat, jährlich 1 Gulden Bodenzins zu entrichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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