Henrich ten Putte und seine ehelichen Söhne Johann und Henrich bekennen für sich und ihren unmündigen Sohn und Bruders Ludger, daß Herr Walraue von Sombref (Sumbref) das Gut Barnscheid gerichtlich gewonnen hat auf Grund der Gerichtsbriefe und eines Schuldbriefs über 185 Gulden und daß sie mit ihm in Gegenwart von Jorien Asschebroick, Drost, Johann von Titz, Richters zu Werden, Frederich von Koldenhouen, Dyderich Klopper (Kle-), Bürgermeister zu Werden, und Dyderich Loysken, Schöffen zu Werden, abgerechnet haben. Unter Ausnahme des Erbbriefs von drei Maltern Hartkorns aus dem Gut Barnscheid, die Herr Walrav dem Heiligen-Geist-Hospital zu Essen wieder abgekauft hat, bleiben sie ihm 120 rheinische Gulden, den Gulden zu 24 kölnischen Weißpfennigen gerechnet, schuldig. Dafür verkaufen sie ihm 6 Gulden Erbrente, aus ihrem großen Gut an Barnscheid jährlich am Martinstag zu entrichten. Dieser Erbkauf erfolgte vor Abt Dietrich von Werden als Lehnsherrn des Gutes Barnscheid, die Auflassung vor dem Gericht zu Werden, nämlich dem Richter Johann von Titz, Johann von Osterwick, Dyderich Klopper, Dyderich Loesken, Herman ymme Kelre, Johannes toe Borcke, Schöffen und gemeinen Schöffen. Die Verkäufer leisten Währschaft und setzen das Gut zum Pfand für richtige Bezahlung der 6 Gulden. Herr Walrav bleibt im Besitz des Gutes Barnscheid, bis die 120 Gulden und aller weiterer Schaden bezahlt wird. Dieser hat ihnen das Gut jedoch unter ausführlich niedergelegten Bedingungen zurückgegeben [betr. Entrichtung der Pacht, Durchführung von Schweinemast, Errichtung von neuen Gebäuden, Verpflichtung, ohne Wissen Herrn Walravs nichts zu verkaufen oder zu verpachten, und fette Erde und Mist nur auf den Böden des Guts zu verwenden]. Will Herr Walrav das Gut zurücknehmen, muß er die Pächter entschädigen. Er darf es verpachten wie sein eigenes, bis ihm die 120 Gulden und was er den Schuldnern sonst noch aufgibt, entrichtet sind. - Es siegeln Henrich ten Putte für sich und seine Söhne Johann und Heinrich, Dietrich, Abt zu Werden, Johann von Titz sowie die gemeinen Schöffen von Werden. - Gegeven ... up sente Agneten avent der h. jouffern.