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Der Würzburger Bischof Julius [Echter von Mespelbrunn] und der Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister Heinrich [von Bobenhausen] ratifizieren einen von Abgesandten beider Parteien am 21. März 1582 [vgl. eigenes Regest] geschlossenen Vertrag zur Beilegung eines Streites um ein Gehölz zwischen dem der Deutschordenskommende in Münnerstadt gehörenden Gressertshof und den bischöflichen Untertanen in Rannungen. Aussteller: Bischof von Würzburg und Administrator des Hochmeistertums. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt

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Staatsarchiv Würzburg
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