Stolperfalle Bahnsteig - Lebensgefahr an der S-Bahn im Remstal
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 R150122/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/026 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2015 >> November
5. November 2015
Eine lebensgefährliche Falle, besonders für Senioren und Behinderte: Die S-Bahn durchs Remstal ist trotz jahrzehntelangem Kampf noch immer nicht barrierefrei.
An der Haltestelle Stetten-Beinstein ist der 80-jährige Werner Hildebrand schwer verletzt worden. Sein Bein war zwischen Zug und Bahnsteig eingeklemmt. Dort gibt es einen Höhenunterschied von bis zu 35 Zentimetern und einen bis zu 25 Zentimeter breiten Spalt. "Mein Vater hätte sein Bein verlieren können", sagt Christl Springer. Andere Fahrgäste konnten ihn gerade noch aus dem Spalt herausziehen, bevor die Bahn wieder anfuhr.
Auch die 84-jährige Alwine Bürkle verhakte sich in dem Spalt und zog sich starke Beckenprellungen zu. Und die 73-jährige Brigitte Wagner musste mit einer schmerzhaften Kreuzbandzerrung ins Krankenhaus.
Seit vielen Jahren kämpfen Landrat, Bürgermeister, Bundes- und Landespolitiker für Barrierefreiheit auf der Remstalbahn. Und obwohl die Bahn schon seit Mitte der 90erJahre versprochen hat, den Höhenunterschied zu beseitigen, ist noch immer nichts passiert - angeblich wegen Finanzproblemen. "Was muss noch passieren, bis die Bahn aufwacht?", fragt Christl Springer. Ihr reicht es jetzt: Sie will die Bahn wegen Körperverletzung anzeigen.
An der Haltestelle Stetten-Beinstein ist der 80-jährige Werner Hildebrand schwer verletzt worden. Sein Bein war zwischen Zug und Bahnsteig eingeklemmt. Dort gibt es einen Höhenunterschied von bis zu 35 Zentimetern und einen bis zu 25 Zentimeter breiten Spalt. "Mein Vater hätte sein Bein verlieren können", sagt Christl Springer. Andere Fahrgäste konnten ihn gerade noch aus dem Spalt herausziehen, bevor die Bahn wieder anfuhr.
Auch die 84-jährige Alwine Bürkle verhakte sich in dem Spalt und zog sich starke Beckenprellungen zu. Und die 73-jährige Brigitte Wagner musste mit einer schmerzhaften Kreuzbandzerrung ins Krankenhaus.
Seit vielen Jahren kämpfen Landrat, Bürgermeister, Bundes- und Landespolitiker für Barrierefreiheit auf der Remstalbahn. Und obwohl die Bahn schon seit Mitte der 90erJahre versprochen hat, den Höhenunterschied zu beseitigen, ist noch immer nichts passiert - angeblich wegen Finanzproblemen. "Was muss noch passieren, bis die Bahn aufwacht?", fragt Christl Springer. Ihr reicht es jetzt: Sie will die Bahn wegen Körperverletzung anzeigen.
0'04
Audio-Visuelle Medien
Bürkle, Alwine
Hildebrand, Eva
Hildebrand, Werner
Oswald, Jürgen; Kommunalpolitiker (CDU), Oberbürgermeister der Stadt Weinstadt
Springer, Christl
Wagner, Brigitte
Remstal; Eisenbahn
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
2025-11-21T15:30:03+0100
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