Paulin Krauß aus Mittelstadt, wegen Ausübung des kleinen Waidwerks ins Gefängnis eingeliefert, strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, künftig keinerlei Waidwerk zu betreiben und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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