Richter Johan Molsberg gewährt Herrn Johan Ziegenhan, Vikar zu St. Peter, als Vertreter seiner Stiftspräsenz wegen versessener Gült in eine Scharn unter den Niederscharn, die Jeckel Jorgen Sohn vorzeiten besessen und in alle dazugehörigen Unterpfänder, und stellt Termin "off den nesten mandag nach sent Aurei und Justine dag [...] dusent vierhundert und achtzehen". Zeugen: Henne Ulner und Peter Dieme.

Vollständigen Titel anzeigen