Bischof Josef Dominikus von Passau bestätigt dem Kloster Seeon das von seinem Vorgänger Bischof Bernhard im Jahr 1312 gewährte (Urk. 31) Privileg der Zollfreiheit in den passauischen Zollstationen Passau und Obernberg für jährliche zwölf Fuder Wein, sechs Metzen Getreide und für Tuch zur Herstellung der Mönchskutten. S: Bischof Josef Dominikus von Passau

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv