Kläger: Christoph Frey, Kaufmann in Kopenhagen, Magdeburg und Berlin, sowie Albrecht Ludekingk, Kaufmann in Kopenhagen, Halle und Magdeburg (Kläger) und als Gläubiger dieser Kaufleute die königlich dänischen und fürstlich magdeburgischen "Leib-Medicer" und "Doktoren der Arznei" Johann Bentz in Kopenhagen und Henrich Brandes in Magdeburg.- Beklagter: Apollonius (Apel) von Ebeleben, Besitzer des Gutes Wartenburg in Sachsen (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis a definitiva; Anspruch der Kläger als Zessionare der Leipziger Kaufleute Henrich Cramer und Caspar Schelhammer auf einen in Hamburg sequestrierten Smaragd, der angeblich 8500 Reichstaler wert war und von Hans Rautenkrantz, Handelsdiener und Makler aus Braunschweig, im Auftrag der Kaufleute Cramer und Schelhammer an deutschen Fürstenhöfen u.a. dem Herzog Julius von Braunschweig-Lüneburg angeboten worden war, der dann aber von Hans Rautenkrantz dem Beklagten verpfändet und schließlich bei Joachim Beckmann in Hamburg gegen 483 Taler versetzt worden war

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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