Kaspar Bertsch, B. zu Kirchheim u.T., wegen zweimaligen Verstoßes gegen das jährlich von den Vogtgerichten verkündete, in der gemeinen Landesordnung enthaltene Friedensgebot zu Kirchheim gef., von den königlichen Anwälten gemäß der Landesordnung peinlich beklagt, jedoch auf Fürbitten ohne Urteilsspruch freigelassen, verspricht freien Willens, sich künftig wohl zu verhalten, sein Leben lang alle Zechen zu meiden, keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, und schwört U.. Er stellt 4 Bürgen, welche sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder statt dessen 30 fl zu bezahlen. Bürgen: seine Brüder und Freunde: Friedrich Bertsch, Hans Schaller, beide B. zu Kirchheim, Klaus Bertsch von Reuth (1) und Jörg Bertsch von Schlattstall.