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Kurfürst Karl Theodor v. d. Pfalz und Bayern belehnt den Freiherrn Ferdinand von Bongard zu Paffendorf uxorio nomine mit dem 3. Teil der von seinem + Oheim Johann Hugo Franz Freiherrn von Leerodt, Domherrn zu Halberstadt, besessenen Hälfte der Unterherrlichkeit Heyden. Bevollmächtigter Bongards ist der Prokurator J.L. Heyman. Zeugen: Obristjägermeister Franz Karl Freiherr von Hompesch zu Bolheim und Hofrat Carl Ludwig Eylertz. Für den Kurfürsten unterschreibt Graf von Goltstein.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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