Beschwerde des Stadtrats zu Heilbronn gegen eine Entscheidung der Kreisregierung Ludwigsburg vom 27.5.1842, wodurch das Gesetz vom 14.7.1839 über die Benützung der Kunststraßen auf das Gipsfuhrwerk des Kaufmanns G.A. Baumann in Heilbronn nicht anwendbar erklärt wurde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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