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Bischof Eberhard von Speyer belehnt Peter von Helmstatt zu Helmstadt, +Adams Sohn, auf dessen Bitte in Gemeinschaft mit Raban, dem Sohn +Hans Konrads von Helmstatt, mit den Mannlehen zu Zimmern und Steinbach. Diese hatte Johann von Helmstatt d.J. für sich und die Söhne seines +Bruders Johann d.Ä., dann Adam von Helmstatt für sich und Kaspar von Helmstatt, dann Adam allein und zuletzt [Peters] +Bruder Erasmus für sich und Johann Philipp von Helmstatt innegehabt. Peter hat bei der Belehnung gehuldigt. Siegler: Aussteller

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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