Rafen von Helmstatt (Helmstat), Sohn des Gerung von Helmstatt, und seine Ehefrau Margarethe von Massenbach (Maßenbach) bekunden, dass sie an Gerung von Helmstatt, Gerungs des Alten [von Helmstatt] Sohn, ihren Teil "an der burge und burgstadel" zu Helmstadt, an Vorhof, Garten und Dorf daselbst, worauf Margarethe bewittumt und bemorgengabt war, mit Vogteien, Gerichten, Rechten, Wäldern, Wassern, Weiden, Wiesen, Äckern und allen Zugehörungen in Helmstadter Gemarkung um 200 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme, bestätigen, dass sie dem Käufer diese Güter "an dez ryches straße myt munde und mit halme" aufgelassen haben, und verzichten auf alle Ansprüche daran.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...