Cunrat Trosthammer, Purssierer des Abtes Jos von Salmenswiler, und Herr Wilhalm Truchseß Frh. zu Waldpurg einigen sich bezüglich der Streitigkeiten zwischen den Einwohnern der Dörfer Ostrach und Jekoffen, in Sonderheit dem Müller daselbst, wegen eines Fahr- und Mühlweges, den die von Ostrach den Jekoffern und dem Müller verweigern in folgender Weise: Den Jekoffern und dem Müller wird das Recht zugestanden, den Weg der bei der Mühle zu Jetoffen unterhalb des Rains hinaus vor die Mühl unter Ostrach in das Dorf Ostrach geht, als Mühlweg und zu ihrer Notdurft tägl. zu benutzen. Jeder Müller auf der Mühle zu Jekoffen soll dem Müller zu Ostrach helfen, wenn es die Notdurft erfordert, die Brücke über den Bach zu machen; das Holz soll ihnen der Kaufmann des Klosters Salem zu Ostrach in den salemischen Hölzern hauen lassen. Weder die von Jekoffen noch jemand anders darf jedoch diesen Weg mit Lastwagen gebrauchen, sondern damit den oberen Weg und die Landstraße, die von Jekoffen auf den Berg zu der Brücke gen Ostrach geht, fahren. Da der Weg bei der Brücke zeitweilig unter Wasser steht, und unbefahrbar wird, so sollen die von Jekoffen den Ostrachern helfen beim Erhöhen des Weges, damit man durch das Wasser nicht gehindert wird, die Landstraße mit den Lastwagen zu befahren. Wenn keine Frucht auf den Äckern steht, mag der Müller zu Jekoffen auch den Weg durch die Furt benützen, wenn aber gesät wird und Samen oder Frucht dort stehen, soll es bei dem Weg für die Ostracher Mühle bleiben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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