Kurfürst Maximilian Franz von Österreich als Bischof von Münster belehnt den fürstlich-münsterischen Kämmerer Ernst Hermann von Delwig in Mannesstatt mit dem Heyink, Wernsing, Gosling als ein zwölfling Gut zu Nienborg, mit dem Hamerschen Burglehn und Haus binnen der Nienborg nebst Zubehör in Dienstmannstatt sowie noch mit einem Burglehn zu Nienborg, dem Gute zu Pöppingen in der Bauerschaft Wehr im Kirchspiel Legden, mit einem Zehnten im Kirchspiel Heek aus der Bauerschaft Arle über das Barenfeld sowie die Zehnten über Laverding, beide im Kirchspiel Heek gelegen, die der vorherige Bischof von Münster dem Ernst Hermann von Delwig bereits zu Lehen gegeben hatte. Der Lehnbrief wird an den bevollmächtigten Kanzleiagenten Gerhard Henrich Uhrwecker ausgehändigt. Zeugen: Dietherich Ferdinand Gröninger, Michael Anton von Tenspolde und Mathias Sprickmann, alle der Rechten Doktoren. Siegelankündigung der fürstlich-münsterischen Lehenkammer und Unterschriftsankündigung des Landesherrn