Einzelne Urkundenabschriften über die Rechte der Stadt.
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A 30/S 131
prefix: A 30/S
A 30 Akten von Stadt und Amt Tübingen vor 1806
A 30 Akten von Stadt und Amt Tübingen vor 1806 >> Besitz und Rechte der Stadt >> Privilegien (Urkundenabschriften)
1514, 1680, 1798
Enthält: a) 1514, August 18. Stuttgart.
Vermehrung des Tübinger Wappens durch Herzog Ulrich, Verlegung des Hofgerichts nach Tübingen s. Dokumentenbuch (A020/S002, Seite 158-161) und Statutenbuch (A020/S183, Bl. 4-6.)
b) 1680, Mai 11. Stuttgart.
Herzog Friedrich Karl von Württ. bestimmt, dass die Bürgerschaft von Tübingen von der Wacht auf der Festung Hohentübingen befreit sein soll. s. Dokumentenbuch Bl. 163-164
c) 1798, Mai 21.
Johann Friederich Fischer, Zeugmacher, und Katharina Friederika, seine Ehefrau, stellen einen Revers aus, demnach ihnen die Stadt Tübingen den Durchgang mit Vieh zu ihrer Walkühle am Neckartor durch des Torwarts Gärtchen gestattet hat und dazu ihnen einen Schlüssel zum Tor des Feuerwandels zu führen erlaubt hat. Dafür stellen die beiden Aussteller der Stadt eine Kaution von 500 fl. - Org. Pap. Sg. des Oberamtmanns Schott
Vermehrung des Tübinger Wappens durch Herzog Ulrich, Verlegung des Hofgerichts nach Tübingen s. Dokumentenbuch (A020/S002, Seite 158-161) und Statutenbuch (A020/S183, Bl. 4-6.)
b) 1680, Mai 11. Stuttgart.
Herzog Friedrich Karl von Württ. bestimmt, dass die Bürgerschaft von Tübingen von der Wacht auf der Festung Hohentübingen befreit sein soll. s. Dokumentenbuch Bl. 163-164
c) 1798, Mai 21.
Johann Friederich Fischer, Zeugmacher, und Katharina Friederika, seine Ehefrau, stellen einen Revers aus, demnach ihnen die Stadt Tübingen den Durchgang mit Vieh zu ihrer Walkühle am Neckartor durch des Torwarts Gärtchen gestattet hat und dazu ihnen einen Schlüssel zum Tor des Feuerwandels zu führen erlaubt hat. Dafür stellen die beiden Aussteller der Stadt eine Kaution von 500 fl. - Org. Pap. Sg. des Oberamtmanns Schott
3 St.
Sachakte
Fischer, Johann Friedrich, ~~~
Fischer, Katharina Friederika, ~~~
Privilegien
Urkundenabschriften
Wappen
Hofgericht
Schloss
Walkmühle am Neckartor
Feuerwandel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ