Die Stadt Heidingsfeld verschreibt dem Dr. iur. Hieronymus Geiss und seiner Ehefrau Anna 40 Gulden jährlich wegen eines Darlehens von 800 Gulden auf Wiederlösung, die jedoch erst nach acht Jahren ausgeübt werden darf, und will vier aus Rat oder Gemeinde zum Einlager stellen.

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Stadtarchiv Würzburg
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