Bistum Chiemsee Urkunden (Bestand)
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Bistum Chiemsee Urkunden
Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs >> 1 Abteilung I: Ältere Bestände >> 1.6 Geistliche Fürstentümer >> Chiemsee
1215-1797
Einleitung: 1. Stiftsgeschichte Das Bistum Chiemsee wurde im Jahre 1215 durch den Erzbischof von Salzburg mit Erlaubnis König Friedrichs II. gegründet, was Papst Innozenz III. im folgenden Jahre bestätigte. Kathedrale des Bischofs wurde die Kirche des Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee, dessen Konvent als Domkapitel fingierte; der Stiftspropst wurde Dompropst und zugleich Archidiakon für das bei der Gründung nur zehn Pfarreien (Herrenchiemsee, Prien am Chiemsee, Eggstädt, Söllhuben, Grassau, Söll, Kirchdorf, St. Johann im Leukental, Brixen im Thale, St. Ulrich am Pillersee) umfassende Diözesangebiet. Das Recht der Nomination, Konfirmation, Konsekration und Investitur des Bischofs lag beim Erzbischof von Salzburg, von dem die Bischöfe von Chiemsee stets derartig abhängig blieben, dass dafür in Analogie zum früh- und hochmittelalterlichen Eigenkirchenwesen der Begriff des "Salzburger Eigenbistums" geprägt wurde. Meist residierten die Bischofs von Chiemsee in Salzburg, zumal sie sich auf der Herreninsel nie gegen Propst und Konvent des Stifts durchsetzen konnten. In der frühen Neuzeit gehörten die Bischöfe von Chiemsee in der Regel zugleich dem Salzburger Metropolitankapitel an, häufig bekleideten sie sogar das Amt des Salzburger Dompropsts. Durch die Säkularisation des Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee 1803 verlor der letzte Bischof von Chiemsee, Sigmund Christoph Graf von Waldburg-Zeil, seine Bischofskirche, 1808 wurde das Bistum staatlicherseits aufhoben. Kirchenrechtlich geschah dies durch das bayerische Konkordat von 1817. 2. Bestandsgeschichte Zum Urkundenbestand Bistum Chiemsee, Urkunden gehören mangels größeren weltlichen Besitzes des Bischöflichen Stuhles vorwiegend Urkunden über die kirchlichen Verhältnisse. Der Bestand umfasst 144 Bestellnummern, darunter einige mit identischen Ausfertigungen doppelt belegte. Das Stifts- und Domkapitel hatte sein eigenes Archiv, das heute den Bestand Kloster Herrenchiemsee Urkunden bildet. Die Urkunden wurden im Februar und März 2008 im Rahmen des DFG-Projekts "Urkunden-portal" mittels Kurzregesten von Frau Univ.Doz. Dr. Adelheid Krah erschlossen. Dr. Gerhard Immler, Archivdirektor
Bistum Chiemsee Urkunden
Dr. Adelheid Krah
158
Bestand
Urkunden
lat
Die unten genannten Bestellnummern wurden entnommen und sind nun den folgenden Beständen zugeordnet: Bistum Chiemsee Urkunden 1217 Dezember 30 - Jetzt: Kloster Herrenchiemsee Urkunden 21 Bistum Chiemsee Urkunden 1218 Februar 24 - Jetzt: Domkapitel Salzburg Urkunden 5.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:04 MESZ