Dekan und Kapitel der Kirche zu Wimpfen (wimpinensis) haben Herrn Helferich von Talheim (de Thalheim), Ritter und Vogt zu Kirchhausen (advocato in kirchhusen), und dessen Erben zwei Höfe zu Kirchhausen, die mit Huserij bzw. Rumoldi bezeichnet werden, gegen eine jährliche Gülte in genannter Höhe zu Lehen gegeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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