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Vor den Schöffen von Hülchrath überträgt Reinhart von dem Kollenberg dem Johann von Vellbrüggen einen jährlichen Erbzins von 30 Hühnern aus gen. Gütern zu Rosellen. Er bestätigt, daß sein Hof im Dorf Rosellen Erbzins und Kurmudsgut der Herrschaft Vellbrüggen ist; Abschrift 18. Jh. Papier.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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