Beurkundet wird, daß die zur Beilegung der Auseinandersetzung zwischen dem Ritterlichen Deutschen Orden und den Herren von Adelsheim um den Weinzehnten in der Markung Wachbach vereinbarte Steinsetzung nebst einem Austausch zehntpflichtiger Güter im Beisein von Rudolf Wigolaeus Hundt von Lauterbach, Hauskomtur, Trappier und odenwäldischer Überreiter, und Stephan Baumann, Doktor der Rechte, kaiserlicher Holzpfalzgraf und Rat des Hoch- und Deutschmeisters zu Mergentheim, für den Deutschen Orden sowie von Nikolaus Mollinger, Lizentiat der Rechte, kaiserlicher Hofpfalzgraf, Justus Staubitz, Advokat der Herren von Adelsheim und deren Vogt zu Wachbach, erfolgt ist. Zur Vermidung weiteren Streits wird vereinbart, daß Weinberge von ihren Inhabern künftig nicht ohne Wissen des Zehntherren in Äcker und Äcker nicht n Weinberge umgewandelt werden dürfen. Des weiteren wird beschlossen, daß den Untertanen beider Herrschaften zu Wachbach, Dörtel (Türtel) und Hachtel befohlen werden soll, bei der Bewirtschaftung der Güter künftig wenigstens einen halben Schuh Abstand von den Zehntsteinen einzuhalten.