Das Kapitel von Werden macht bekannt, daß ihr Gut Heidhausen, mit dem der + Drees von Heidhausen belehnt und behandigt war zu Leibgewinn, ein freies, eigenes, durchschlächtiges Gut ihrer Kirche ist, an dem keiner ein Recht hat, das ihm nicht von ihnen übertragen wurde. Das Gut ist 60 Jahre und länger in ihrem Besitz. Nolde Kurman hat sich unterstanden, das Gut ohne Genehmigung des Konvents und derjenigen, die damit belehnt sind, zu zersplittern. Nolde soll kein Recht mehr an dem Land haben und es der Kirche wieder zurückstellen. Sie berufen sich in dieser Sache auf Abt Bruno. - Es siegelt Prior Adolf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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