Gütlicher Entscheid in Weidestreitigkeit zwischen Hans Jakob Humpis von Waltrams zu Brochenzell für sich und seine Gemeinden Brochenzell, Sammletshofen, Laufenen, Hungersberg, Senglingen und Weiler einerseits, der Gemeinde Hirschlatt andererseits betreffend Anspruch der letzteren Gemeinde auf ein Weiderecht in den Wäldern, in denen Brochenzell den Waldzehnten erhebt. Unter Beteiligung des Klosters Kreuzlingen, der Grafen von Montfort und der Landvogtei Schwaben wurde das Weiderecht derer von Hirschlatt in einem näher beschriebenen Bezirk bestätigt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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