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Caspar Rhamme, Richter zu Werll und Wilhelm Brandis, Bürger und Sälzer daselbst, als Vormünder des minderjährigen Sohnes erster Ehe des Christoph Pape, Erbsälzers zu Werll, vereinigen sich mit dem Drosten zu Beilstein Caspar von Fürstenberg zu Waterlap und Schnellenberg, nachdem Christoph Pape ein der Eheberedung mit seiner 2. Ehefrau widersprechendes Testament gemacht, dieses allerdings später revoziert hatte, dahin, dass die Witwe Pape, Catharina Fürstenberg, des Drosten Tochter, sich der Erbansprüche begibt unter der Bedingung, dass ihr nicht nur ihr eingebrachter Heiratspfennig, Kleinodien usw. ausgefolgt werden bzw. verbleiben, sondern ausserdem 2300 Rtl. aus der Erbmasse von den genannten Vormündern gezahlt werden, wozu Bürgermeister und Rat zu Werll ihre Confirmation erteilen.

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