1.) Hannß Georg Junckers zu Stachenhausen mit seinem Eheweib Susanna und seiner Schwäger, Ursula Brandin eine Zeit her geführtes ärgerliches und sündliches Leben und begangenen praematurum concubitum. 2.)Hannß Marx Widtmanns unehelichen Beischlaf mit Susanna Roppnerin, Zieglers Tochter zu Merchingen und deren conpulation. 3.) Leonhard Frantzens zu Hohebach Vergreifung contra IV. Praeceptum und sämtlicher dieser Personen Bestrafung.