Ursula Regina Gräfin von Callenberg und der mitklagende Heinrich Friedrich Graf von Friesen zu Schönfeld, Generalmajor des russichen Zaren, auch als Intervenient, gegen Georg Ludewig von Harthausen zu Putzkau, kurfürstlich-hannoverischer Kammerjunker, sowie den mitbeklagten Nicolas Freiherr von Friesen zu Altranstädt, königlich-polnischen und kurfürstlich-sächsischen Hofrat und Justitzrat, wegen eines friesischen Lehnstamms (Kanzleiakten)