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Schriftwechsel zwischen Herzog Christoph von Württemberg und Pfalzgraf Friedrich III. bezüglich des Herzogs Albrecht von Preußen sowie des Landsberger Bunds.
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Schriftwechsel zwischen Herzog Christoph von Württemberg und Pfalzgraf Friedrich III. bezüglich des Herzogs Albrecht von Preußen sowie des Landsberger Bunds.
A 71 I Bü 47
Archiv Pfalz, Subfasc. von Büschel 9b, Fasc. I.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Regierungsakten
Regierungsakten >> Herzog Christoph von Württemberg >> Korrespondenz mit der Pfalz >> Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz (1515-1576) >> Korrespondenzen der Jahre 1560 bis 1564
Juli 1560-August 1560
Enthält auch:
Anweisung Herzog Christophs an seine Räte bezüglich einer Abschrift eines Abschieds zu Sinzheim mit Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz, 5. Juli 1560.
Herzog Christoph möchte eine Aufnahme Kursachsens in den Landsberger Bund verhindern, 5. August 1560.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.