Wernher Erzbischof zu Trier, Vormund seiner Grafschaft und Herrschaft Falkenstein und Münzenberg, bekundet, daß er Crafft Riedesel belehnt mit je 3 Morgen Wiese und Garten und 14 Morgen Ackerland vor Butzbach und 33 Schilling Heller auf dem 'Melpechir' Erbe, das ein Zentgraf zu Butzbach aufhebt, die Quidenbaum und danach Friederich der natürliche Sohn seines Oheims Philipp Graf zu Falkenstein und Münzenberg von ihm zu Lehen hatten, die heimgefallen, nachdem Friedrich ohne Leibslehenserben verstorben. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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