"Stuttgart 21", das Geld und der Ministerpräsident - Wie stark sind Oettingers Nerven?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 R080033/204
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/019 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2008 >> Unterlagen
18. September 2008
Bald soll es so weit sein: In wenigen Tagen, höchstens Wochen, dann soll das Milliarden-Projekt "Stuttgart 21" vertraglich festgezurrt werden. Nach 14 Jahren Diskussion und Streit. Und trotzdem kann sich Regierungschef Günther Oettinger, der das Projekt von seinem Vorgänger Erwin Teufel geerbt hat, noch nicht beruhigt zurücklehnen. Die Vorwürfe zweier Münchner Gutachter, das Projekt sei falsch, nämlich zu niedrig berechnet, sind noch nicht aus der Welt. Und: "Alles, was dann nachgeschoben wird, zahlt die öffentliche Hand diskret, weil sich nach dem ersten Spatenstich in der Regel niemand mehr für die Kosten interessiert", sagt Ex-SPD-Politiker und "Stuttgart 21"-Kritiker Peter Conradi. Oettinger muss also weiter bangen, denn er hat "Stuttgart 21" zu den großen Projekten seiner Regierungszeit erklärt. Mit "Stuttgart 21" steht oder geht Oettinger? Die Nerven scheinen blank zu liegen beim Regierungschef.
0:04:20; 0'04
Audio-Visuelle Medien
Stuttgart S; Stuttgart 21
Projekt: Stuttgart 21
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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