Balthasar Reckmüller von Höfingen, gef. zu Leonberg wegen Fruchtbetrugs, jedoch auf Fürbitten begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder mit Frau und Kindern Württemberg zu verlassen und nur noch mit Erlaubnis zurückzukehren, nimmt die zweite Möglichkeit an, verzichtet auf die als Lehen innegehabte herrschaftliche Mühle zu Höfingen, verspricht, keinen Anspruch mehr auf sie zu erheben und schwört U. Er hatte Frucht aus dem Leonberger Kasten gefasst und gemahlen, aber die Spreu und das Mehl nicht in das fürstliche Schloß abgeliefert, war den diesbezüglichen Mahnungen des Leonberger Amtmanns wegen Bezahlung und Abrechnung nicht nachgekommen und hatte das dem Höfinger Schultheißen gegebene Versprechen, wegen des Mehls und der Spreu mit dem Schützen zum Leonberger Vogt zu gehen, nicht gehalten, sondern war geflohen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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