Kameralamt Gaildorf (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 48
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1807-1891 (Vorakten ab 1805)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Gaildorf bestand von 1807-1922. Am 12. Juni 1807 wurde das Kameralamt Gaildorf aus den württembergischen Anteilen an der Herrschaft Limpurg, aus Teilen der Murrhardt'schen Pflege Westheim und aus Teilen der Kameralamtsbezirke Comburg, Rosenfeld und Vellberg gebildet. Auf Grund der Verfügung vom 7. Juli 1807 (Reg.Bl. 1807, Seite 245-260) wurden dem Kameralamt Gaildorf die im Oberamtsbezirk Gaildorf liegenden Ämter der Patrimonialherrschaften v. Fugger-Norendorf, v. Solms-Braunfels, v. Pückler, v. Isenburg-Budingen, v. Colloredo-Mansfeld, v. Löwenstein-Wertheim und v. Limpurg zur Erhebung der Kameraleinkünfte zugeteilt. Bei der Neueinteilung der Kameralämter vom 6. Juni 1819 (Reg.Bl. 1819, Seite 293-304) trat das Kameralamt Gaildorf die Schultheisserei Westheim (mit den Parzellen Bibers, Hammer und Vohenstein) an das Kameralamt Hall ab und erhielt von dem aufgelösten, dem Kameralamt Hall zugeteilten Kameralamt Vellberg die im Oberamtsbezirk Gaildorf liegenden Orte Mittelfischach, Unterfischach, Weiler, Leipersberg, Obersontheim und Beutenmühle zugeteilt. Gemäß Verfügung des Departements der Finanzen vom 15. November 1827 (Reg.Bl. 1827, Seite 507) wurde die im Oberamtsbezirk Gaildorf gelegene Herrschaft Limpurg-Sontheim-Gröningen, die durch den Staat erworben wurde, dem Kameralamt Gaildorf zugeteilt; ebenfalls wurde der zum Oberamtsbezirk Gaildorf gehörige Weiler Holzhausen vom Kameralamt Gmünd getrennt und dem Kameralamt Gaildorf zugewiesen. Nach Auflösung des Kameralamts Murrhardt (Reg.Bl. 1838, Seite 174) hatte das Kameralamt Gaildorf am 1.Juli 1838 die zum Oberamtsbezirk Gaildorf gehörigen Orte Altersberg, Hausen a.R., Hütten, Oberrot und Hornberg (mit Parzellen) vom aufgelösten Kameralamt Murrhardt und den ebenfalls zum Oberamtsbezirk Gaildorf gehörigen Ort Vorder-Steinenberg (mit Parzellen) vom Kameralamt Lorch zu übernehmen. 1872 wurde der Ort Vichberg in Fichtenberg umbenannt und 1884 erfolgte die Umbenennung des Orts Ödendorf in Ottendorf.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
420 Büschel (3,9 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ