Vergleich zwischen dem Kardinal Markgraf Bernhard Gustav, Fürstabt von Fuldau, und dem Bevollmächtigten der Rhön-Werrischen Ritterschaft Buchischen Quartiers über die Bezahlung eines dem Fürstabt aufgrund der Reichskriegsverfassung und des Würzburger Vertrags vom 15. Mai 1656 angesprochenen Beitrags von 4000 fränkischen Gulden und über die Bezahlung eines von der "französischen Turennischen Kriegsgewalt" von dem Stift Fulda erpressten Execution.