Der Rat der Stadt Soldin übereignet dem Dominikanerkloster in der Stadt einen Platz an der nördlichen Seite ihres Friedhofs mit einer Länge von 7 Ruten und einer Breite von 4 1/2 Ruten zum Bau von 1 bis 2 Häusern nach ihrem Gutdünken zu städtischem Recht. "datum anno domini M° C°C°C° XXVI°, XVIII° Kalendas Maii"

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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