Entnazifizierung bei den Kommunen
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MInn, BayHStA, MInn 93272
MInn 2.5.1.1.32 MInn 32: Kommunalwesen
2.5.1.1.32 MInn 32: Kommunalwesen >> Innenministerium >> MInn 32: Kommunalwesen >> 1. Kommunale Angelegenheiten >> 1.07. Rechtsverhältnisse der Gemeinden >> 1.07.04 Beschwerden, Strafverfahren und Dienstenthebungen von Gemeindebediensteten
1945 - 1955
Enthält: Coburg 1947-1949; Dornstadt (Lkr. Nördlingen) 1946; Fischen (Lkr. Sonthofen) 1946; Gilching (Lkr. Starnberg) 1945-1946; Haßfurt 1947-1949; Leutendorf bei Coburg (Lkr. Coburg) 1947-1949; München, Denunziation des Stadtrats Dr. Otto Preis bei der Militärregierung 1945-1946; München, Stadtrat Guido Harbers 1955 (nur Urteilsabdruck des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.06.1955); Obing (Lkr. Traunstein) 1946; Rain (Lkr. Neuburg a.d.Donau) 1946; Regensburg 1947-1948; Riedenburg (Lkr) 1947-1948; Ruhmannsfelden (Lkr. Viechtach) 1946-1947; Schauenstein (Lkr. Naila), 16 Fragebögen der Stadtratskandidaten 1945-1946; Seehausen a.Staffelsee (Lkr. Weilheim) 1946; Thalkirchdorf (Lkr. Sonthofen) 1946; Weißenbrunn (Lkr. Kronach) 1946; Weßling (Lkr. Starnberg) 1945-1946; Wessobrunn (Lkr. Weilheim) 1946
Akten
deutsch
Registratursignatur/AZ: 3001-2;
3014 a
3014 a
Sauerteig, Alfred
Geschwender, Wendelin
Gutermann, Paul
Maiwald, Heinrich
Preis, Dr. Otto
Harbers, Guido
Meyer, Dr. Adolf
Zacherl, Georg
Deiser, Josef
Plank, Georg
Helmbrecht, Josef
Rhomberg, Heinrich
Kennerknecht, Wilhelm
Steigenberger, Johann
Coburg, Entnazifizierung bei den Kommunen
Dornstadt (Gde. Auhausen / Lkr. Donau-Ries), Entnazifizierung bei den Kommunen
Fischen (Gde. Waltenhofen / Lkr. Oberallgäu), Entnazifizierung bei den Kommunen
Gilching (Lkr. Starnberg), Entnazifizierung bei den Kommunen
Haßfurt (Lkr. Haßberge),Entnazifizierung bei den Kommunen
Leutendorf b.Coburg (Gde. Mitwitz / Lkr. Kronach), Entnazifizierung bei den Kommunen
München, Entnazifizierung bei den Kommunen
Obing (Lkr. Traunstein), Entnazifizierung bei den Kommunen
Rain (Lkr. Donau-Ries), Entnazifizierung bei den Kommunen
Regensburg, Entnazifizierung bei den Kommunen
Riedenburg (Lkr. Kelheim), Entnazifizierung bei den Kommunen
Ruhmannsfelden (Lkr. Regen), Entnazifizierung bei den Kommunen
Schauenstein (Lkr. Hof), Entnazifizierung bei den Kommunen
Seehausen a.Staffelsee (Lkr. Garmisch-Partenkirchen), Entnazifizierung bei den Kommunen
Thalkirchdorf (Gde. Oberstaufen / Lkr. Oberallgäu), Entnazifizierung bei den Kommunen
Weißenbrunn (Lkr. Kronach), Entnazifizierung bei den Kommunen
Weßling (Lkr. Starnberg), Entnazifizierung bei den Kommunen
Wessobrunn (Lkr. Weilheim-Schongau), Entnazifizierung bei den Kommunen
Entnazifizierung, Fragebögen der Kommunen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:35 MESZ
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- 2.5.1.1.1 Innenministerium (MInn) (Tektonik)
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