Durchführung des von Schöffenmeister und Schöffen zu Aachen in Sachen Maria Neßel ./. Peter Palm gefällten Urteils und Bestätigung, daß der Aachener Oberhof zuständige Appellationsinstanz gegen Urteile des Hauptgerichts Sistig (Kr. Schleiden) ist, nicht die gräflich-manderscheidschen Räte in Schleiden. Nach dem Tod Graf Wolf-Dietrichs von Manderscheid kam der Prozeß ins Stokken.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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