Hans v. Bodenstein, Sohn des verstorbenen Engelhard und dessen Ehefrau Barbara geb. v. Oberstein, und Anna, Tochter des Philipp Ulner v. Dieburg u...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1581-1610
1591 Juli 17, Worms
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hans v. Bodenstein, Sohn des verstorbenen Engelhard und dessen Ehefrau Barbara geb. v. Oberstein, und Anna, Tochter des Philipp Ulner v. Dieburg und dessen Ehefrau Anna Maria v. Heppenheim gen. v. Saal, bekunden den Abschluss eines Ehevertrags unter Vermittlung von Andreas v. Oberstein, Domdekan zu Speyer, Philipp v. Bodenstein, Domherr zu Worms und Speyer, Rudolf v. Oberstein, Dietrich v. Weiler, Georg Otto v. Bodenstein und Hans Andreas v. d. Layen für den Hans v. Bodenstein sowie von Philipp Ulner v. Dieburg, kurmainzischer Rat, Philipp Cratz v. Scharffenstein, Domdekan zu Mainz und Domherr zu Worms, Gottfried v. Heppenheim, Johanniterkomtur zu Schwäbisch Hall, Wolfgang und Johann Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Ludwig Ulner v. Dieburg und Peter Nagel v. Dirmstein. Nach ihm soll Anna Maria ein Ehegeld von 2.000 Gulden, je zu 15 Batzen und 60 Kreuzer, mitbringen. Die Summe soll von Hans v. Bodenstein in gleicher Höhe widerlegt werden und zwar in jährlichen Gülten von 100 Gulden auf Gütern des Wolf v. Oberstein, der Stadt Worms, des Dorfes Weisheim u. a. Außerdem erhält sie eine Morgengabe von 300 Gulden sowie ein Wittum oder jährlich 40 Gulden Gülte
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Philipp Ulner v. Dieburg, Philipp Cratz v. Scharffenstein, Gottfried v. Heppenheim gen. v. Saal, Wolfgang 'und Johann Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Eberhard Ulner v. Dieburg, Bruder der Braut, Ludwig Ulner v. Dieburg, Andreas v. Oberstein, Philipp v. Bodenstein, Rudolf v. Oberstein, Dietrich v. Weiler, Georg Otto v. Bodenstein und Hans Andreas v. d. Layen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 200 - Ausf., Perg.libell (6 Bl.), 14 anh. Sg. in Holzkapsel, Nr. l4 z. T. abgebrochen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Philipp Ulner v. Dieburg, Philipp Cratz v. Scharffenstein, Gottfried v. Heppenheim gen. v. Saal, Wolfgang 'und Johann Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg, Eberhard Ulner v. Dieburg, Bruder der Braut, Ludwig Ulner v. Dieburg, Andreas v. Oberstein, Philipp v. Bodenstein, Rudolf v. Oberstein, Dietrich v. Weiler, Georg Otto v. Bodenstein und Hans Andreas v. d. Layen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 200 - Ausf., Perg.libell (6 Bl.), 14 anh. Sg. in Holzkapsel, Nr. l4 z. T. abgebrochen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ