Wechselrezess zwischen der Grafschaft Limpurg und dem Stift Ellwangen, wonach letzteres an Limpurg die Kaplanei Obersontheim mit den dortigen Gütern und weiteren zu Geifertshofen, Wimberg, Wurzelhof, Unterfischach, Mittelfischach, Eschenau, Markelbach, Oberspeltach, Untersontheim, Markertshofen, Engelhofen, Bühlertann, Leutenmühle, Sulzdorf, Leippersberg gegen Güter zu Kottspiel, Bühlertann, Holenstein, Fronrot, Bühlerzell, Kammerstatt, Sinzenberg, Mangoldshausen, Heilberg, Schönbronn und Adelmannsfelden abtritt, Limpurg auf den mit dem ellwangenschen Kapitel strittigen Novalzehnt zu Rappoltshofen und Hörlebach verzichtet, es bei den zwei Jahrmärkten in Bühlertann und Obersontheim ungehindert verbleiben soll, die Straßenverhältnisse von Hall bis zum Mühlein geordnet werden und die Gemeinde Bühlertann im Winter über die LIndenwiese fahren und wegen des erkauften Zehnten zu Hausen und Ummenhofen Weg und Steg ungehindert gebrauchen dürfe und schließlich das Weidwerk zwischen Limpurg und Ellwangen von Tannenburg über die Bühler und in Obersontheim geordnet wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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