Heinrich Abt von Fulda (Fulde) bekundet: vor ihm ist Apel von Roßdorf (Rostorf) erschienen und hat mitgeteilt, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Hedwig und seiner Erben dem Berthold, Pfarrer zu Urnshausen (Ornshn.), eine Hufe in der Mark zu Sickendorf für 24 Pfund Heller verkauft hat. Er hat den Abt um Zustimmung gebeten, da die Hufe von diesem zu Lehen rührt. Apel und seine Erben haben daran ein Rückkaufrecht. Falls diese es nicht wahrnehmen, geht das Recht an den Abt über. Der Rückkauf soll vor Walpurgis [1. Mai] erfolgen, ansonsten fällt die Gülte des Jahres an den Käufer. Der Abt gibt dazu seine Zustimmung.