Differenzen der Stadt mit dem Stift Hildesheim, vor allem wegen Arretierung von städtischen Einkünften durch das Stift Hildesheim nach Einführung einer Steuer durch die Stadt zur Leistung ihres Beitrags zum Reichskontingent. Druckschriften
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I. HA GR, Rep. 50, Nr. 27 Fasz. 14
I. HA GR, Rep. 50 Beziehungen zu den Reichsstädten sowie zu anderen Städten außerhalb der Mark
Beziehungen zu den Reichsstädten sowie zu anderen Städten außerhalb der Mark >> 33. Hildesheim, 1647-1802
1733 - 1735
Enthält:
- Schrader, Martin:
Assertio Libertatis, Eiqve Annexorvm Eximiorvm Atqve Regalivm Jvrivm Ac Privilegiorvm Pro Civitate Hildesiensi ... Das ist: Gründliche Rett- und Behauptung Der Stadt Hildesheim Freyheit, Und Deroselben anklebenden Regalien, und hohen Gerechtigkeiten ... Entgegen gesetzet der, an Bischöfflicher Seiten im Jahr 1691, in öffentlichen Druck publicirter, und also genannter Tripartitæ Demonstrationi / [Martin Schrader]. - Andere Aufl., mit einem bes. Anh. verm. - Hildesheim : Matthäi, 1733;
- In Ivre & Facto Gegründete Deduction Svper Ivre Indicendi Collectas Ordinarias Et Extraordinarias. Worinn gezeiget wird, Daß alle in der Riege der Stadt Hildesheim, Auf der so genannten Bürgerey, in dingpflichtigen Häusern Wohnende Personen, Also auch Alle Bischöffl. und Dom-Capitularische Bediente, ordentliche und ausserordentliche Steuern und Abgaben, dem Stadt-Magistrat zu entrichten verbunden, und keine Exemtion oder Immunität vorschützen können, es wäre denn, daß sie von dem Magistrat befreyet worden / [Johann Georg Pertsch]. - Hildesheim : Matthäi, 1734;
- Abdruck Unterthänigsten und gehorsamsten Berichts, Und Vorstellungs-Schreiben, An Ihro Chur-Fürstl. Durchl. Herrn Clement August, Ertz-Bischoffen und Chur-Fürsten zu Cölln, Als Bischoffen zu Hildesheim, Uber Die Bewandniß des der Stadt zustehenden Juris Collectandi, und was deshalb zeithero vorgekommen, Abgelassen Von dem Magistrat der Stadt Hildesheim. - Hildesheim : Matthäi, 1735;
- Kurtze Abhandlung Von Dem Ursprung und Eigenschafften Der so genandten Ivrivm Stolæ : Nebst Einer umständlichen Erzehlung was vor unbefugte Klage Herr Abt und Convent Des Klosters ad S. Michaelem binnen Hildesheim, Wider Hr. Burgermeister und Raht daselbst, Bey dem Höchst-Preißl. Kayserl. Reichs-Hoff-Raht erhoben ; Zu einen abermahligen Exempel der Zudringlichkeit dieses Convents, Und Zu Behauptung der Gerechtsame des Evangelischen Ministerii ... bekannt gemacht / [Johann Georg Pertsch]. - Hildesheim : Matthäi, 1734;
- Repræsentatio Status Caussæ, In Sachen Hrn. Abt und Convent der Closters ad S. Michaelem zu Hildesheim, Wider Hrn. Burgermeister und Rath daselbst, Puncto citationis, ad videndum repeti jura antiqua, seque restitui juxta Recessum Brunsvicensem : Worinnen Die Nichtigkeit der Clösterlichen Zusprüche, Hingegen Die in jure & facto vorwaltende Gerechtigkeit der Stadt Hildesheim gezeiget wird. : Zu nöthigen Unterricht aller derjenigen, welche von der Sachen Beschaffenheit nichts wissen, und zu Wiederlegung der von dem gedachten Closter bishero ausgestreueten Erzehlungen, durch öffentlichen Druck bekandt gemacht. - Hildesheim : Matthai, 1733
- Schrader, Martin:
Assertio Libertatis, Eiqve Annexorvm Eximiorvm Atqve Regalivm Jvrivm Ac Privilegiorvm Pro Civitate Hildesiensi ... Das ist: Gründliche Rett- und Behauptung Der Stadt Hildesheim Freyheit, Und Deroselben anklebenden Regalien, und hohen Gerechtigkeiten ... Entgegen gesetzet der, an Bischöfflicher Seiten im Jahr 1691, in öffentlichen Druck publicirter, und also genannter Tripartitæ Demonstrationi / [Martin Schrader]. - Andere Aufl., mit einem bes. Anh. verm. - Hildesheim : Matthäi, 1733;
- In Ivre & Facto Gegründete Deduction Svper Ivre Indicendi Collectas Ordinarias Et Extraordinarias. Worinn gezeiget wird, Daß alle in der Riege der Stadt Hildesheim, Auf der so genannten Bürgerey, in dingpflichtigen Häusern Wohnende Personen, Also auch Alle Bischöffl. und Dom-Capitularische Bediente, ordentliche und ausserordentliche Steuern und Abgaben, dem Stadt-Magistrat zu entrichten verbunden, und keine Exemtion oder Immunität vorschützen können, es wäre denn, daß sie von dem Magistrat befreyet worden / [Johann Georg Pertsch]. - Hildesheim : Matthäi, 1734;
- Abdruck Unterthänigsten und gehorsamsten Berichts, Und Vorstellungs-Schreiben, An Ihro Chur-Fürstl. Durchl. Herrn Clement August, Ertz-Bischoffen und Chur-Fürsten zu Cölln, Als Bischoffen zu Hildesheim, Uber Die Bewandniß des der Stadt zustehenden Juris Collectandi, und was deshalb zeithero vorgekommen, Abgelassen Von dem Magistrat der Stadt Hildesheim. - Hildesheim : Matthäi, 1735;
- Kurtze Abhandlung Von Dem Ursprung und Eigenschafften Der so genandten Ivrivm Stolæ : Nebst Einer umständlichen Erzehlung was vor unbefugte Klage Herr Abt und Convent Des Klosters ad S. Michaelem binnen Hildesheim, Wider Hr. Burgermeister und Raht daselbst, Bey dem Höchst-Preißl. Kayserl. Reichs-Hoff-Raht erhoben ; Zu einen abermahligen Exempel der Zudringlichkeit dieses Convents, Und Zu Behauptung der Gerechtsame des Evangelischen Ministerii ... bekannt gemacht / [Johann Georg Pertsch]. - Hildesheim : Matthäi, 1734;
- Repræsentatio Status Caussæ, In Sachen Hrn. Abt und Convent der Closters ad S. Michaelem zu Hildesheim, Wider Hrn. Burgermeister und Rath daselbst, Puncto citationis, ad videndum repeti jura antiqua, seque restitui juxta Recessum Brunsvicensem : Worinnen Die Nichtigkeit der Clösterlichen Zusprüche, Hingegen Die in jure & facto vorwaltende Gerechtigkeit der Stadt Hildesheim gezeiget wird. : Zu nöthigen Unterricht aller derjenigen, welche von der Sachen Beschaffenheit nichts wissen, und zu Wiederlegung der von dem gedachten Closter bishero ausgestreueten Erzehlungen, durch öffentlichen Druck bekandt gemacht. - Hildesheim : Matthai, 1733
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:42 MESZ
Hierarchie
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