1.) Ein Burgsitz zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) die Hälfte des Dorfes Böddiger [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit hoher un...
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Urk. 14, 2868
A I u, von Boyneburgk-Lengsfeld sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Boyneburg zu Lengsfeldt Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bl-Bo >> Boyneburg, von >> 1550-1569
1568 Januar 22
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Ein Burgsitz zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 2.) die Hälfte des Dorfes Böddiger [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit, ausgenommen das Achtel, das dem Landgrafen von Hessen zusteht; 3.) ein freier Hof zu Böddiger mit einer freien Schaftrift; 4.) der Teil an Maden [Stadtteil von Gudensberg, Schwalm-Eder-Kr.], den ehemals Hermann Lugelin innehatte; 5.) ein Fischwasser auf der Ems [westlicher Zufluss der Eder]. Alle Lehnsstücke werden so verliehen, wie sie ehemals Hermann Lugelin und die Brüder Ludwig und Hermann von Boyneburg gemeinsam als Mann- und Burglehen innehatten.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Boyneburg der Jüngere, Hans Georg von Boyneburg, Ludwig von Boyneburg der Ältere
Vermerke (Urkunde): Siegler: Ludwig von Boyneburg der Jüngere, Hans Georg von Boyneburg, Ludwig von Boyneburg der Ältere
Belehnte/r: Ludwig von Boyneburg, Sohn des verstorbenen Ludwig von Boyneburg, Statthalters zu Marburg an der Lahn, Hans Georg und Wilhelm von Boyneburg, Söhne des verstorbenen Wilhelm von Boyneburg, für sich und den Sohn ihres verstorbenen Bruders Hans Ludwig, Ernst von Boyneburg, Ludwig von Boyneburg, Sohn des verstorbenen Ludwig von Boyneburg, Wilhelm und Christoph von Boyneburg, Söhne des verstorbenen Hartmann von Boyneburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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