Der Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel] beurkundet: Die Einwohner des Dorfes Güntersleben (Gu/e/ndersleuben), das bisher zum Sprengel der Pfarrei Veitshöchheim (Hochheim) gehörte, haben wegen allzu großer Entfernung der Orte Schwierigkeiten beim Besuch der Pfarrkirche in Veitshöchheim, insbesondere bei Schnee und bei Regen, und bei der geistlichen Versorgung. Sie haben daher den Bischof um Separation gebeten. Nachdem sich der Bischof überzeugt hat, dass die Kapelle oder Kirche in Güntersleben über ausreichend Besitz und Einkünfte verfügt, um davon einen ständigen Pfarrer zu unterhalten, nimmt er mit Zustimmung des Abtes des Klosters St. Stephan in Würzburg Hermann [von Rhode] als Patronatsherr der Pfarrkirche in Veitshöchheim und des Pfarrers zu Veitshöchheim Heinrich von Wipfeld die Trennung der Kirche in Güntersleben von ihrer Mutterkirche in Veitshöchheim vor und erhebt sie zur eigenständigen Pfarrkirche. Er legt ihre Recht und Aufgaben fest. Den ersten Pfarrer in Güntersleben sollen die Baumeister der Kirche dort bestimmen. Danach aber steht das Patronatsrecht für die neue Pfarrkirche dem jeweiligen Abt von St. Stephan zu. Der Bischof erlässt Bestimmungen über die Verteilung der in der neuen Pfarrkirche anfallenden Opfergaben sowie ihrer Einkünfte und legt die Aufgaben und Pflichten des Pfarrers fest. Außerdem bestimmt er, dass die Baumeister der Kirche in Güntersleben die Pfarrei Veitshöchheim für die ihr durch die Separation entstehende Minderung ihrer Einkünfte mit 200 Pfund Heller entschädigen sollen. Datum Herbipoli 1345 xvi kalendas iulii. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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