Gütliche Urgicht der Maria Lutz von Waldhausen Ulmer Gebiets, aufgezeichnet vom Ratschreiber nach Verhör im Gefängnis durch die verordneten Commissarü am 18. April
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7633
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 22 Urgichten
1632 April 18 und Mai 6
Regest: Maria Lutz sagt aus, dass sie bei ihrem gewesenen Meister in der Mühle zu Rorgensteig unfern von Geislingen ein Kind geboren habe, doch nicht zur rechten Zeit, sondern als sie noch 10 Wochen zum Ziel gehabt. Sie sei die Stiege hinabgefallen. Durch diesen Fall sei das Kind alsbald von ihr geschossen. Als der Meister solches gewahr worden, habe er gesagt, sie solle in aller Teufel Namen fortziehen. Darauf habe sie in der Angst das Kind in den Fürschurz (= Schürze vor dem Kleid) genommen, sei damit in den Wald hinaus und darin Tag und Nacht umhergelaufen wie ein wildes Tier, habe auch schliesslich das Kind samt dem Fürschurz verloren, wisse nicht, ob es lebendig oder tot gewesen sei, habe es zwar nachher wieder gesucht, aber weil der Wald ziemlich gross und dick, nicht mehr finden können. Sie habe das Kind erst 10 Tag, nachdem sie die Stieg hinabgefallen, unten beim Stall geboren, sie wisse nicht, ob es ein Knäblin oder Mädlin gewesen. Der Vater des Kinds sei Michel Birlin, ein Witwer, Müller und Fuhrknecht in der andern Mühle zu Zargensteig. Fernd (= im vorigen Jahr) um Jacobi sei er das erstemal zu ihr gekommen, habe ihr zuvor die Ehe versprochen, ehe er mit ihr zu tun gehabt, und sei während der Zeit viele Male bei Nacht zu ihr gekommen.
Vor 3 Jahren habe sie zu Waldhausen in ihrer Heimat auch ein Kind, ein Mädlin, geboren, welches 3/4 Jahr gelebt habe und hernach Todes verfahren sei. Dessen Vater sei Jacob Pflueg, auch ein Witwer, von Geislingen, habe ihr zwar auch die Ehe versprochen, aber es nicht gehalten, sondern sei davon gezogen und habe sie sitzen lassen. Denn sie sei ihm zu arm gewesen.
Als man sie nach 3wöchiger Haft abermals allen Ernstes examinierte (= verhörte), hat sie nicht weiter bekennen wollen, sondern ist bei ihrem vorigen Geständnis verblieben. Deswegen ist durch die maiora (= Mehrheitsbeschluss) auf Tortur erkannt worden. Als diese nun am 6. Mai ausgeführt werden sollte, hat sie schliesslich nach langem Zusprechen und als sie den Ernst sah, in der Güte bekannt, dass sie eine grosse Sünderin sei und gestehen müsse, dass sie ein Kind geboren habe, doch sei dieses von ihr auf den Boden geschossen. Es habe sich mit dem einen Ärmlein geregt. Sie habe ihm mit dem Fuss auf das Herz getreten, es in einen weissen Fürschurz gewickelt, es liegen lassen und sei davongegangen. Als sie aber merkte, dass es offenbar und das Kind gefunden worden, habe sie es ungewarneter Sach (= ohne etwas zu sagen) in ihren Fürschurz genommen, sei dann in den Wald hinausgelaufen und habe es darin samt dem Fürschurz verloren. Sie wolle gern sterben, man solle ihr tun, was sie verschuldet (= verdient) habe. Sie bitte um Gnad und Verzeihung.
Am Mittwoch, 9. Mai, ist dieses letzte Bekenntnis der Maria Lutz wieder vorgelesen worden. Sie erklärte, dass sie dabei verbleibe. Sie bitte um ein gnädiges Urteil. Ihre begangene Missetat sei ihr von Herzen leid. Der Teufel habe sie eben zu selbiger Stund überwunden und der gute Geist sei von ihr gewichen.
Weil die Verhaftete ihrer begangenen Missetat nochmals geständig ist, so ist decretiert, dass ihr heute das Leben abgekündet und sie am künftigen Freitag mit dem Schwert vom Leben zum Tod hingerichtet, auch ihre Übeltat öffentlich abgelesen werden soll.
Vor 3 Jahren habe sie zu Waldhausen in ihrer Heimat auch ein Kind, ein Mädlin, geboren, welches 3/4 Jahr gelebt habe und hernach Todes verfahren sei. Dessen Vater sei Jacob Pflueg, auch ein Witwer, von Geislingen, habe ihr zwar auch die Ehe versprochen, aber es nicht gehalten, sondern sei davon gezogen und habe sie sitzen lassen. Denn sie sei ihm zu arm gewesen.
Als man sie nach 3wöchiger Haft abermals allen Ernstes examinierte (= verhörte), hat sie nicht weiter bekennen wollen, sondern ist bei ihrem vorigen Geständnis verblieben. Deswegen ist durch die maiora (= Mehrheitsbeschluss) auf Tortur erkannt worden. Als diese nun am 6. Mai ausgeführt werden sollte, hat sie schliesslich nach langem Zusprechen und als sie den Ernst sah, in der Güte bekannt, dass sie eine grosse Sünderin sei und gestehen müsse, dass sie ein Kind geboren habe, doch sei dieses von ihr auf den Boden geschossen. Es habe sich mit dem einen Ärmlein geregt. Sie habe ihm mit dem Fuss auf das Herz getreten, es in einen weissen Fürschurz gewickelt, es liegen lassen und sei davongegangen. Als sie aber merkte, dass es offenbar und das Kind gefunden worden, habe sie es ungewarneter Sach (= ohne etwas zu sagen) in ihren Fürschurz genommen, sei dann in den Wald hinausgelaufen und habe es darin samt dem Fürschurz verloren. Sie wolle gern sterben, man solle ihr tun, was sie verschuldet (= verdient) habe. Sie bitte um Gnad und Verzeihung.
Am Mittwoch, 9. Mai, ist dieses letzte Bekenntnis der Maria Lutz wieder vorgelesen worden. Sie erklärte, dass sie dabei verbleibe. Sie bitte um ein gnädiges Urteil. Ihre begangene Missetat sei ihr von Herzen leid. Der Teufel habe sie eben zu selbiger Stund überwunden und der gute Geist sei von ihr gewichen.
Weil die Verhaftete ihrer begangenen Missetat nochmals geständig ist, so ist decretiert, dass ihr heute das Leben abgekündet und sie am künftigen Freitag mit dem Schwert vom Leben zum Tod hingerichtet, auch ihre Übeltat öffentlich abgelesen werden soll.
4 S.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Genetisches Stadium: Or.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
20.03.2025, 11:14 AM CET